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allgemeine geschäftsbedingungen zur verwendung gegenüber unternehmen

§ 1 geltung dieser allgemeinen geschäftsbedingungen

(1) alle lieferungen, leistungen und angebote von herrn oliver hauptstock - cartomedia -, wallrabestr. 3, 44139 dortmund (nachfolgend cartomedia genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen geschäftsbedingungen. diese sind bestandteil aller verträge, die cartomedia mit seinen vertragspartnern (nachfolgend kunden) über die von ihm angebotenen lieferungen und leistungen schließt. sie gelten auch für alle zukünftigen lieferungen, leistungen oder angebote an den kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) das angebot von cartomedia richtet sich ausschließlich an unternehmer isd § 14 bgb. unternehmer ist eine natürliche oder juristische person oder rechtsfähige personengesellschaft, die bei abschluss eines rechtsgeschäfts in ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen tätigkeit handelt.

(3) geschäftsbedingungen des kunden oder dritter finden keine anwendung, auch wenn cartomedia ihrer geltung im einzelfall nicht gesondert widerspricht. selbst wenn cartomedia auf ein schreiben bezug nimmt, das geschäftsbedingungen des kunden oder eines dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein einverständnis mit der geltung jener geschäftsbedingungen.

§ 2 vertragsgegenstand

(1) cartomedia bzw. dessen erfüllungsgehilfen fertigen für den kunden nach dessen vorgaben grafiken bzw. texte an, wobei cartomedia bzw. dessen erfüllungsgehilfen im rahmen des auftrags künstlerische und publizistische gestaltungsfreiheit besitzen. die von cartomedia bzw. dessen erfüllungsgehilfen angefertigten arbeiten sind als persönliche geistige schöpfungen durch das urheberrechtsgesetz geschützt, dessen regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 urhg erforderliche schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(2) cartomedia ist berechtigt, die zur auftragserfüllung notwendigen fremdleistungen im namen und für rechnung des kunden zu bestellen. der kunde erteilt cartomedia hierfür entsprechende vollmacht.

(3) sollten während der auftragsbearbeitung änderungen am leistungsumfang oder an der sonstigen abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich bestätigt werden (auftragserweiterung). die anfallenden arbeiten sind gesondert zu vergüten.

(4) außerdem kann der kunde bereits erstellte grafiken bzw. texte von cartomedia erwerben. die §§ 4 bis 6 dieser allgemeinen geschäftsbedingungen finden auf bereits erstellte grafiken bzw. texte keine anwendung.

(5) cartomedia verpflichtet sich zur bereitstellung der entwürfe bzw. reinzeichnungen als dateien. die originalzeichnungen sind nicht gegenstand des vertrages und verbleiben somit im eigentum und besitz von cartomedia.

§ 3 zustandekommen des vertrags

(1) alle angebote von cartomedia sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte annahmefrist enthalten. bestellungen oder aufträge kann cartomedia innerhalb von vierzehn tagen nach zugang annehmen.

(2) allein maßgeblich für die rechtsbeziehungen zwischen cartomedia und dem kunden ist der schriftlich geschlossene vertrag, einschließlich dieser allgemeinen geschäftsbedingungen. dieser gibt alle abreden zwischen den vertragsparteien zum vertragsgegenstand vollständig wieder. mündliche zusagen von cartomedia vor abschluss des vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche abreden der vertragsparteien werden durch den schriftlichen vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. ergänzungen und abänderungen der getroffenen vereinbarungen einschließlich dieser geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer wirksamkeit der schriftform. zur wahrung der schriftform genügt die übermittlung per telefax sowie e-mail.

§ 4 entwicklungsphasen/ zusendung der dateien

(1) cartomedia erarbeitet zunächst einen entwurf der zu erstellenden grafik bzw. des textes nach den vorgaben des kunden. nach zusendung des ersten entwurfs hat der auftraggeber innerhalb von zwei wochen das recht korrekturen zu verlangen, sofern hierdurch nicht der ursprüngliche auftrag geändert oder erweitert wird. nach zusendung des überarbeiteten entwurfs hat der kunde nochmals die möglichkeit innerhalb von zwei wochen kleinere korrekturen zu verlangen. nach bestätigung des entwurfs fertigt cartomedia eine reinzeichnung (bzw. einen textentwurf) an, die dem kunden in einem gängigen dateiformat per e-mail an die von diesem genannte adresse gesendet bzw. auf einer dem kunden mitgeteilten internetseite zum download zur verfügung gestellt wird.

(2) sollte der kunde innerhalb der in abs. 1 genannten fristen keine korrekturen verlangen, so gilt der entwurf für die reinzeichnung bzw. den text als bestätigt.

(3) erfolgt die übersendung bzw. bereitstellung der reinzeichnung bzw. des textes als datei nicht spätestens innerhalb von zwei monaten nach vertragsschluss, kann der kunde unter setzung einer frist von mindestens zwei wochen mit der androhung der endgültigen ablehnung vom vertrag zurücktreten.

§ 5 vorgaben des kunden

(1) der auftraggeber hat seine vorgaben für die erstellung der grafiken bzw. texte so präzise wie möglich an cartomedia zu übermitteln. er hat hierbei die von cartomedia gemachten anforderungen zu berücksichtigen.

(2) der kunde versichert, dass die von ihm gemachten vorgaben nicht die rechte dritter verletzen. insbesondere versichert er, dass die von ihm gemachten vorgaben nicht urheber-, kennzeichen-, oder geschmacksmusterrechte dritter verletzen. der kunde garantiert, dass er zur weitergabe der gemachten vorgaben berechtigt ist.

(3) die vorgaben des kunden begründen keine miturheberschaft an den erstellten grafiken bzw. texten.

§ 6 abnahme/ gewährleistung

(1) der kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte reinzeichnung bzw. die erstellten texte innerhalb von 7 tagen nach zusendung bzw. bereitstellung auf der internetseite von cartomedia abzunehmen, sofern nicht wesentliche mängel zu einer verweigerung der abnahme berechtigen. in einem solchen fall hat der kunde die mängel innerhalb der frist schriftlich cartomedia mitzuteilen. unterlässt er die mängelanzeige innerhalb dieser frist gilt die angefertigte reinzeichnung bzw. der erstellte text als mangelfrei abgenommen.

(2) die abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen gründen verweigert werden.

§ 7 rechteeinräumung/ nutzungsrechte

(1) cartomedia überträgt, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, dem kunden an den grafiken bzw. texten ein einfaches räumlich, zeitlich sowie inhaltlich unbeschränktes nutzungsrecht.

(2) sofern cartomedia mit erlaubnis dritter urheberrechtlich geschütze werke verwendet, wird der kunde auf die damit verbundenen nutzungsbeschränkungen hingewiesen. in diesem fall wird die rechteeinräumung gemäß absatz 1 entsprechend beschränkt.

(3) die rechteeinräumung steht unter der bedingung der endgültigen zahlung des vereinbarten honorars.

(4) der kunde ist verpflichtet, von cartomedia angebrachte bzw. ausdrücklich geforderte urhebernachweise, quellenangaben oder ähnliche nachweise anzubringen.

(5) bearbeitungen, die sich nicht lediglich in der änderung des formats bzw. vergrößerung oder verkleinerung der grafiken bzw. texte erschöpfen, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen genehmigung durch cartomedia.

§ 8 vergütung

(1) die vergütung gilt für den vertraglich vereinbarten leistungs- bzw. lieferumfang. die vereinbarte vergütung ist bereits nach zusendung bzw. bereitstellung (als download) des ersten entwurfs fällig. soweit nicht anderes vereinbart, sind die rechnungen innerhalb von 10 tagen nach rechnungsdatum ohne abzug zahlbar.

(2) für bereits erstellte grafiken bzw. texte ist die vereinbarte vergütung nach zusendung bzw. bereitstellung (als download) der entsprechenden datei fällig. auch hier sind, soweit nicht anders vereinbart, die rechnungen innerhalb von 10 tagen nach rechnungsdatum ohne abzug zahlbar.

(3) die mehrwertsteuer wird auf den rechnungen gesondert ausgewiesen.

§ 9 haftung

(1) der kunde übernimmt mit der abnahme der grafiken bzw. texte isd § 6 dieser allgemeinen geschäftsbedingungen die verantwortung für die richtigkeit von grafik und text.

(2) eine haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche zulässigkeit der angefertigten arbeiten wird von cartomedia nicht übernommen, gleiches gilt für deren schutzfähigkeit.

(3) der kunde ist dafür verantwortlich, dass die verwendung der grafiken bzw. texte den gesetzlichen vorschriften entspricht und keine rechte dritter verletzt werden.

(4) die haftung von cartomedia auf schadenersatz, gleich aus welchem rechtsgrund, insbesondere aus unmöglichkeit, verzug, mangelhafter oder falscher lieferung, vertragsverletzung, verletzung von pflichten bei vertragsverhandlungen und unerlaubter handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein verschulden ankommt, nach maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

(a) für schäden aus der verletzung des lebens, des körpers oder der gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von cartomedia zu vertretenden pflichtverletzung beruhen, haftet cartomedia unbeschränkt. cartomedia haftet weiterhin im rahmen abgegebener garantien sowie für vorsatz und grobe fahrlässigkeit auch der gesetzlichen vertreter und erfüllungsgehilfen von cartomedia.

(b) soweit cartomedia kein vorsatz bzw. grobe fahrlässigkeit anzulasten ist, ist die haftung jedoch beschränkt auf solche schäden, mit deren entstehung im rahmen dieses vertrages zum zeitpunkt des vertragsschlusses gerechnet werden muss. die haftung für die aus diesem vertrag resultierenden schäden und aufwendungen bei leichter fahrlässigkeit ist über die regelung in vorstehendem satz hinaus begrenzt auf einen betrag in höhe des vierfachen betrags der vereinbarten vergütung.

(c) die haftung nach dem produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 referenznennung

presseerklärungen, auskünfte etc., in denen eine vertragspartei auf die andere bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher abstimmung – auch per e-mail – zulässig. ungeachtet dessen darf cartomedia den kunden auf seiner website oder in anderen medien als referenzkunden nennen und auf die erbrachten leistungen im rahmen der eigenwerbung hinweisen (inkl. setzung eines links auf die internet-präsenz des kunden), es sei denn der kunde hat cartomedia ein entgegenstehendes berechtigtes interesse mitgeteilt.

§ 11 schlussbestimmungen

(1) cartomedia ist berechtigt, einzelne rechte aus dieser vereinbarung an dritte abzutreten. er ist hinsichtlich seiner pflichten aus dem vertrag berechtigt, dritte als erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

(2) auf diesen vertrag ist ausschließlich deutsches recht für inlandsgeschäfte anzuwenden.

(3) ausschließlicher gerichtsstand für alle streitigkeiten aus dem geschlossenen vertrag ist der sitz von cartomedia. zwingende gesetzliche gerichtsstände nach deutschem recht bleiben unberührt.

(4) soweit der vertrag oder diese allgemeinen geschäftsbedingungen regelungslücken enthalten, gelten zur ausfüllung dieser lücken diejenigen rechtlich wirksamen regelungen als vereinbart, welche die vertragspartner nach den wirtschaftlichen zielsetzungen des vertrages und dem zweck dieser allgemeinen geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die regelungslücke gekannt hätten.